Wir sitzen am Esstisch. Meine Tochter erzählt. Sie ist bestürzt und aufgebracht. Wie immer lacht sie dabei und ihre Augen blitzen, wenn sie erzählt. „Ein Mädchen aus meiner Klasse will tatsächlich zu Hause bleiben, wenn sie verheiratet ist, weil der Mann sowieso mehr verdient!“ Sie schüttelt ungläubig ihren Kopf, so dass die Haare fliegen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) wurde 1900 veröffentlicht und ist in Teilen immer noch die Grundlage unseres Rechts. Im Paragraph 1356 stand:
§. 1356. Die Frau ist, unbeschadet der Vorschriften des §. 1354 2, berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten. Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäfte des Mannes ist die Frau verpflichtet, soweit eine solche Thätigkeit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.
BGB
Am ersten BGB haben nur Männer gearbeitet. „Kein Wunder!“, sagt meine Tochter. „Es gab auch noch gar keine Juristinnen im Deutschen Reich.“, entgegne ich in der Hoffnung, dass es stimmt. Das BGB beschrieb eine Familiendiktatur und formulierte daraus ein Gesetz. Der Vater hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Paragraph 1356 geändert. Es hat allerdings bis 1958 gedauert. „Papa“, sagt meine Tochter, „was hat das alles mit der Familie Conitzer zu tun?“. Ich antworte: „Stimmt. Fangen wir an.“
Bild 1: Voranzeige Eröffnung Firma L. Conitzer, siehe
Am 18.01.1906 eröffnete Lina Conitzer ihren Bazar für Gelegenheitsposten im ersten Stock eines Gebäudes in der Koppelgasse 6-8 in Duisburg. Lina Conitzer, geborene Preuss, gab dem Geschäft den Namen und sie war die Gesellschafterin. Sie war mit Paul Conitzer verheiratet. Er hatte Prokura in ihrem Geschäft.
„Duisburg. In unser Handelsregister A ist unter Nummer 494 die Firma Bazar für Gelegenheitsposten Lina Conitzer zu Duisburg, und als deren Inhaber die Ehefrau des Kaufmanns Paul Conitzer, Lina geb. Preuß, zu Duisburg eingetragen worden. Dem Kaufmann Paul Conitzer zu Duisburg ist Prokura erteilt. Duisburg, den 6. Januar 1906.“
Eintragung Bazar für Gelegenheitsposten Lina Conitzer in das Handelsregister, in: Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Die Augen meiner Tochter wandern schon von mir zur Tür. Heutzutage wird die Aufmerksamkeitsspanne der Kinder immer kürzer. Ich sage: „Schau, schon damals war es nicht so einfach in der Beziehung zwischen Mann und Frau. Bei Lina Conitzer sieht man aber, dass auch sie mit entschieden hat.“ Meine Tochter schaut mich an, ich sehe ihr beim Denken zu. „Stimmt das wirklich?“, fragt sie.
Bild 2: Eröffnung Bazar für Gelegenheitsposten L. Conitzer, Siehe
Der Bazar für Gelegenheitsposten sammelte unfertige Produkte oder Waren ein, zum Beispiel aus dem Aufkauf von Konkursmasse, und bot sie sehr günstig an. Es war ein Geschäft, das von Anzeigen in den lokalen Zeitungen abhängig war, denn ständig mussten die Kunden informiert werden, welche neuen Waren es gab. Im Bild 2 werden etwa Seiden- und Tischtuchreste angeboten. In den meisten Fällen wurden tatsächlich Stoffe (siehe Bild 3) oder unfertige Kleider (siehe Bild 4) angeboten. Manchmal gab es auch Tee- und Kaffeegedecke. Diese Geschäftsmethode war scheinbar erfolgreich und führte schließlich zur Eröffnung eines größeren Geschäfts mit dem Namen Paul Conitzer in der Beekstrasse 30-32 .
Bild 3: Anzeige Bazar für Gelegenheitsposten L. Conitzer, 1906, Siehe
Bild 4: Anzeige Bazar für Gelegenheitsposten L. Conitzer, 1910, Siehe
In diesem Fall hatte Paul Conitzer seiner Frau erlaubt, ein Geschäft mit ihrem Namen und als Inhaberin zu eröffnen. Was heute sehr komisch klingt, war damals Normalität: Der Mann musste seine Erlaubnis geben, wenn die Frau ein Geschäft eröffnete. Paul Conitzer hatte Prokura, aber sie war die Chefin. Dieses Verhalten stand im Gegensatz zu dem Gesetzestext im BGB. Warum hatten Paul und Lina diese, in der damaligen Zeit ungewöhnliche Art, der Geschäftseröffnung gewählt? Zur Erklärung muss noch hinzugefügt werden, dass die Gesellschaft 1912 auf Paul Conitzer umgeschrieben wurde und das Geschäft dann seinen Namen führte.
„Es ist kompliziert“, antworte ich auf die Frage meiner Tochter. Ich hole aus und versuche es zu erklären.
Paul Conitzer wurde am 31.12.1867 in Jeschewo in Westpreußen geboren. Sein Vater Oser hatte in diesem Dorf ein kleines Geschäft. Es stand im Schatten seiner beiden älteren Brüder Moses und Alexander, die vorher ihre Geschäfte gegründet hatten. Oser hatte eine Pension und Gaststätte mit Lizenz zum Destillieren und einem kleinen Laden. Er durfte also Alkohol herstellen und anbieten, siehe und .
Paul ging 1890 im Alter von 23 Jahren nach Bromberg (polnisch: Bydgoszcz). Die Stadt ist 60 Kilometer von Jeschewo entfernt. Dort eröffnete er mit seinem Bruder Alexander ein Warenhaus. Es hatte zuerst den Namen „O. Conitzer Söhne“ und später „Gebrüder Conitzer“. Ein Jahr später am 03.12.1891 mussten Alexander und Paul Conitzer allerdings Insolvenz anmelden .
Bild 5: Anzeige Gebr. Conitzer, siehe
Paul Conitzer versuchte sich danach als Kaufmann selbstständig zu machen. Leider wurde dieser Versuch am 17.01.1895 ebenfalls mit Konkurs beendet. Also verließ er Bromberg. Am 15.10.1902 heiratete er Lina Preuss in Würzburg und sie zogen nach Duisburg, um den Bazar für Gelegenheitsposten zu eröffnen.
Im Deutschen Reich gab es sehr strenge Regeln im Falle einer Insolvenz . Die Schulden verjährten erst nach 30 Jahren. Vorher hatten die Gläubiger Zugriff auf das Vermögen und Einkommen des Schuldners, wenn die Schulden noch nicht bezahlt waren. Es ist vorstellbar, dass Paul Conitzer noch Schulden aus den Insolvenzen hatte. Daher war eine eigene Gründung schwieriger, denn die Gläubiger hätten sofort Zugriff auf den Verdienst von Paul Conitzer verlangt. Es wäre zu viel Geld aus dem Geschäft geflossen. Zudem wäre es schwierig gewesen überhaupt einen Kredit zum Erwerb der Waren zu bekommen. Ein einfacher Weg, dieses Problem zu umgehen, war das Geschäft auf seine Frau anzumelden, die keine Schulden hatte. Natürlich gibt es auch andere Erklärungsmöglichkeiten. Allerdings macht dann die spätere Umbenennung auf Paul Conitzer keinen Sinn. Es wäre zum Beispiel auch denkbar, dass das Geld zur Gründung aus der Familie Preuss stammte, oder die Geschäftsidee von Lina Conitzer war.
Es gibt leider keine eindeutigen Fakten, die die Gründe erklären könnten. Auf jeden Fall behielt Lina Conitzer Prokura an der neuen Gesellschaft , die 1912 auf den Namen ihres Mannes eingetragen war, so dass man schon von einer gewissen Gleichheit in der Paarbeziehung reden kann. Am 19.07.1903 und 15.09.1906 kamen die zwei Söhne von Lina und Paul, Oskar und Harry, auf die Welt . In ihrem Bazar und auch im Haushalt in Duisburg waren mehrere Angestellte beschäftigt. Siehe als Beispiel, die Suche nach einem Kindermädchen in Bild 6. Es musste also eine Aufgabenteilung zwischen Geschäft und Haushalt geben. Lina und Paul wählten hier die klassische Aufgabenteilung. Der Mann führte das Geschäft und die Frau den Haushalt mit den Angestellten.
Bild 6: Anzeige Frau P. Conitzer, siehe
“Ein besseres Kindermädchen oder einfaches Fräulein zu 2 Knaben 15. März oder 1. April gesucht. Nur Mädchen, die in bess(eren) Häusern gedient, wollen sich melden. Frau P. Conitzer, Dusiburg, Küppelgasse 6—8, im Hause Holbutko.”
Quelle: Siehe
Meine Tochter stöhnt leise. „Also genauso wie erwartet!“. Meine Antwort ist nicht überzeugend: „Im Grunde hast du Recht, die Realität Anfang des 20. Jahrhundert war kompliziert. Im Grunde gab es für Lina und Paul zwei Firmen. Einmal das Geschäft, dort arbeiteten die Verkäufer, Lagermitarbeiter und Büroangestellten, und dann gab es den Haushalt. Sie hatten sicherlich eine große Wohnung mit mehreren Hausangestellten, die sich um die Kinder kümmerten, das Essen kochten, die Wohnung putzten und die Wäsche machten. So mussten sie die Aufgaben teilen.“ Meine Tochter sagt: „Stimmt. Der Mann kann aber genauso gut die Wohnung verwalten.“
Auf diese Aussage zu antworten, ist eine schwierige Aufgabe. Damals war es so – ist erstmal keine gute Antwort. Die Männer hatten keine Lust auf Haushalt oder wahlweise: waren nicht für die Haushaltsarbeit ausgebildet, provoziert natürlich die Antwort: „Die Frauen auch nicht!“ und „Das kann man lernen!“.
„Paul und Lina haben sich damals für diese Aufgabenteilung entschieden. Heute machen wir es anders.“, ist meine Antwort. Meine Tochter ist nur halb überzeugt und fügt hinzu: „Ich mache es auf jeden Fall anders!“. Lina Conitzer war in jedem Fall eine sehr selbstständige Frau. Es braucht noch eine Fortsetzung der Geschichte, um die Großartigkeit dieser Frau zu verstehen. Ich hoffe meine Tochter hat noch etwas Aufmerksamkeit übrig, und ich kann im nächsten Teil den Rest der Geschichte von Lina und Paul Conitzer und ihrem Kaufhaus erzählen.
Fußnoten:
1 Titelbildquelle: Siehe . 2 §. 1354. Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt. Siehe BGB
Quellen:Stammbaum:
Aron Israel Conitzer | Oser Conitzer | Paul Conitzer und Lina ConitzerAbout The Author
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